Steuer und Vergünstigungen

In Szolnok bestehen für Unternehmen und Einrichtungen örtliche Steuerzahlungspflichten zu zwei Rechtstiteln: die Bausteuer und die Gewerbesteuer.

1. Bausteuer:

Erlässe:
  • 48/2011.(XII.20.) Erlass über die Bauersteuer

Basis und Maß der Steuer: Die Steuerbasis ist die nützliche Grundfläche des Gebäudes in Quadratmeter. Die Höhe der Bausteuer beträgt 990 HUF/m2/Jahre (0-500 m2 Netto Grundfläche) und 1100 HUF/m2/Jahre (über 500 m2 Netto Grundfläche), deren detaillierte Regelung die durch die Selbstverwaltung geschaffene Verordnung bestimmt.

2. Gewerbesteuer:

Erlässe:
  • 39/1991 (XII.17.) Erlass über die örtliche Gewerbesteuer
  • 52/2003 (XII.22.) Erlass über die Modifikation des 39/1991 (XII.17.) Erlasses
  • 48/2004 (XII.18.) Erlass über die Modifikation des 39/1991 (XII.17.) Erlasses

Basis und Maß der Steuer: Die Höhe der örtlichen Gewerbesteuer beträgt 2% der Steuerbasis, zu der Szolnok weitere bedeutende Steuerermäßigungen bei neu zu realisierenden Investitionen sichert.

Spezifische Vergünstigungen:

Die Stadtgemeinde Szolnok mit Komitatsrecht kümmert sich um Investoren gesondert beim Grundstückserwerb, bei der Ausgabe von Baugenehmigungen, schenkt besondere Aufmerksamkeit den Wünschen der Investoren, steht mit raschen, pünktlicher Verwaltung zur Verfügung.


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